Willy-Brandt-Kreis / Über den Willy-Brandt-Kreis

Über den Willy-Brandt-Kreis - Satzungsziele

John F. Kennedy und Willy Brandt vor dem Brandenburger Tor

Besuch des amerikanischen Präsidenten, John F. Kennedy, in Berlin im Juni 1963
© AdsD (Ausschnitt)

Willy Brandt und Willi Stoph

Beim Innerdeutschen Gipfelgespräch in Kassel, hier mit Willi Stoph
© AdsD

§ 2 - Zweck

1. Zweck des Vereins ist es, durch Veranstaltungen, Publikationen oder in anderer Weise Beiträge zu Fragen des friedlichen Zusammenlebens der Völker und zu Fragen des sozialen und gerechten innerstaatlichen Zusammenlebens auf der Grundlage der Ideen des verstorbenen Bundeskanzlers Willy Brandt zu leisten.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der § § 51 ff. AO.

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Auszug aus der Satzung des Willy-Brandt-Kreises
Die gesamte Satzung finden Sie hier.

Gründungsaufruf des Willy-Brandt-Kreises
vom 1. November 1997
Text des Aufrufes